Aufgaben und Befugnisse des TLfDI
Aufgaben des TLfDI
Der TLfDI ist für folgende Bereiche zuständig:
Informationsfreiheit
Datenschutz bei nicht-öffentlichen Stellen (Unternehmen) in Thüringen
Datenschutz bei öffentlichen Stellen (Behörden) in Thüringen
Zur Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten und zur Unterstützung bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird beim Landtag ein Datenschutzbeauftragter berufen (Art. 69 der Verfassung des Freistaats Thüringen).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
überwacht und setzt die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch,
sensibilisiert die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten,
berät den Thüringer Landtag, die Landesregierung und andere Einrichtungen über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Datenverarbeitung,
sensibilisiert öffentliche und nichtöffentliche Stellen für die ihnen aus der DS-GVO entstehenden Pflichten,
bearbeitet Beschwerden betroffener Personen und von Stellen nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO,
arbeitet mit anderen Aufsichtsbehörden zusammen, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DS-GVO zu gewährleisten,
führt Kontrollen über die Anwendung der DS-GVO durch,
verfolgt maßgebliche Entwicklung der Information- und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken,
berät im Rahmen der Konsultation bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA),
überprüft erteilte Zertifizierungen,
akkreditiert Stellen für die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln nach Art. 41 DS-GVO und einer Zertifizierungsstelle nach Art. 43 DS-GVO,
genehmigt Vertragsklauseln oder Bestimmungen in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen,
arbeitet mit anderen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union zusammen.
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