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Barrierefreies Reisen in Thüringen: „Reisen für Alle“ gezielt nutzen und sichtbar machen |
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Barrierefreiheit wird zum Qualitätsmerkmal: So können touristische Betriebe geprüfte Informationen besser nutzen und kommunizieren.Barrierefreiheit wird zum Qualitätsmerkmal: So können touristische Betriebe geprüfte Informationen besser nutzen und kommunizieren. |
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<p>Espresso to Know – TI Special: Reisen für Alle-Update</p><p>Warum „Reisen für Alle“ wichtig ist</p><p>„Reisen für Alle“ ist das bundesweite Kennzeichnungssystem für barrierefreie touristische Angebote. Ziel ist des Systems ist es, verlässliche und detaillierte Informationen zur Zugänglichkeit touristischer Einrichtungen bereitzustellen. Gäste können dadurch selbst einschätzen, ob ein Angebot zu ihren individuellen Bedürfnissen passt.</p><p>Damit will man den unterschiedlichen Anforderungen an Barrierefreiheit und dementsprechenden Informationsbedarfen verschiedener Gästegruppen gerecht werden: Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Höreinschränkungen, kognitiven Einschränkungen, ältere Gäste oder Familien mit Kinderwagen.</p><p>Neue Verteilung der Verantwortlichkeiten in Thüringen</p><p>Die Zuständigkeiten wurden neu verteilt. Die Thüringer Tourismus GmbH bleibt koordinierende Stelle für Thüringen, der operative Kennzeichnungsprozess läuft künftig stärker über die regionalen Tourismusorganisationen. Damit gibt es vor Ort klarere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Betriebe.</p><p>Für die Praxis heißt das: Wer einen Betrieb zertifizieren oder rezertifizieren lassen möchte, wendet sich zuerst an die zuständige regionale Tourismusorganisation. Dort werden Vereinbarung, Datenerfassung und weitere Schritte koordiniert.</p><p>So läuft die Kennzeichnung ab</p><p>Der Weg zur Kennzeichnung umfasst mehrere Schritte:</p><p>1. Anfrage über die zuständige regionale Tourismusorganisation</p><p>2. Vereinbarung zur Kennzeichnung</p><p>3. Zuarbeit von Beschreibungstexten und Bildern durch den Betrieb</p><p>4. Teilnahme an einer Online-Sensibilisierungsschulung</p><p>5. Vor-Ort-Erhebung durch geschulte Erheberinnen und Erheber</p><p>6. Prüfung und Auswertung durch die zentrale Prüfstelle</p><p>7. Ausstellung der Kennzeichnung, gültig für drei Jahre</p><p>Die Dauer der Erhebung ist abhängig von der Betriebsgröße und damit unterschiedlich lang.</p><p>2</p><p>Warum sollten sich Betriebe kennzeichnen lassen?</p><p>Betriebe erhalten nicht nur eine Urkunde und einen Aufkleber, sondern auch digitale Logos, Piktogramme und detaillierte Informationen für die eigene Kommunikation. Das gibt Sicherheit bei Gastanfragen. Besonders wichtig: Die geprüften Informationen sollten nicht nur auf externen Portalen veröffentlicht, sondern auch gut sichtbar auf der eigenen Website eingebunden werden.</p><p>Empfehlenswert ist eine klare Rubrik wie „Barrierefreiheit“ oder die Einbindung in praktische Besucherinformationen neben Öffnungszeiten, Preisen, Anreise und Führungsangeboten. Begriffe wie „behindertengerecht“, „barrierearm“ oder „rollstuhlgeeignet“ sollten vermieden werden. Besser sind genaue Angaben, zum Beispiel zu Türbreiten, Aufzügen, Sanitäranlagen, Assistenzhunden, Führungen oder Leitsystemen.</p><p>Sichtbarkeit von „Reisen für Alle“ ist entscheidend</p><p>Die Kennzeichnung entfaltet ihren Nutzen erst, wenn sie aktiv kommuniziert wird. Die Informationen können über verschiedene Kanäle ausgespielt werden, unter anderem über touristische Webseiten, regionale Plattformen, die Thüringer Content Architektur Tourismus, auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow" href="http://www.reisen-fuer-alle.de">www.reisen-fuer-alle.de</a> und <a target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow" href="http://germany.travel">germany.travel</a> sowie in thematischen Broschüren.</p><p>Dabei sollte Barrierefreiheit nicht nur als Spezialthema kommuniziert werden. Sie kann in Gastgeberverzeichnissen, Imagebroschüren, auf Tourenportalen, im Social Media-Bereich oder bei der Pressearbeit ihren Platz finden.</p><p>Aktueller Stand und Entwicklungsbedarf</p><p>In Thüringen gibt es bereits zahlreiche gekennzeichnete Angebote, besonders im Bereich Freizeit, Kultur und Sehenswürdigkeiten. Nachholbedarf besteht vor allem in der Gastronomie. Auch Rezertifizierungen bleiben ein wichtiges Thema, weil die Kennzeichnung nach drei Jahren erneuert werden muss.</p><p>Förder- und Beratungsangebote nutzen</p><p>Für kleinere Maßnahmen wie Rampen, barrierefreie Toiletten oder andere Verbesserungen gibt es das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaff). Die Richtlinien gelten bis einschließlich 2030. So können sich Interessierte schon frühzeitig mit ihnen beschäftigen, den Antrag erarbeiten, damit sie bei Freischaltung der möglichen Antragstellung schnell reagieren können.</p><p>3</p><p>Zusätzlich bietet die Landesfachstelle „Barrierefreiheit“ Beratungen zur baulichen und digitalen Barrierefreiheit an. Besonders bei geplanten Umbauten oder neuen Projekten ist eine frühe Erstberatung sinnvoll, bevor konkrete Planungen oder Baumaßnahmen beginnen.</p><p>Handlungsempfehlungen für die Tourismuspraxis</p><p>Touristische Betriebe sollten ihre Informationen zur Barrierefreiheit konkret, überprüfbar und gut auffindbar darstellen. Regionale Tourismusorganisationen und Tourist Informationen sollten Betriebe aktiv auf „Reisen für Alle“ hinweisen und die geprüften Angebote in ihren Kanälen sichtbar machen.</p><p>Wichtig ist außerdem die Vernetzung mit Behindertenbeauftragten, lokalen Initiativen und Förderstellen. Barrierefreiheit ist ein Qualitäts- und Servicethema, das in Kommunikation, Produktentwicklung, Nachhaltigkeit und Besucherinformation mitgedacht werden sollte.</p><p>Dieser Beitrag wurde mit KI Unterstützung erstellt.</p><p>Thüringer Tourismus GmbH | Wissensartikel aus Espresso to Know</p> |
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Espresso to Know – TI Special: Reisen für Alle-Update
Warum „Reisen für Alle“ wichtig ist
„Reisen für Alle“ ist das bundesweite Kennzeichnungssystem für barrierefreie touristische Angebote. Ziel ist des Systems ist es, verlässliche und detaillierte Informationen zur Zugänglichkeit touristischer Einrichtungen bereitzustellen. Gäste können dadurch selbst einschätzen, ob ein Angebot zu ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Damit will man den unterschiedlichen Anforderungen an Barrierefreiheit und dementsprechenden Informationsbedarfen verschiedener Gästegruppen gerecht werden: Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Höreinschränkungen, kognitiven Einschränkungen, ältere Gäste oder Familien mit Kinderwagen.
Neue Verteilung der Verantwortlichkeiten in Thüringen
Die Zuständigkeiten wurden neu verteilt. Die Thüringer Tourismus GmbH bleibt koordinierende Stelle für Thüringen, der operative Kennzeichnungsprozess läuft künftig stärker über die regionalen Tourismusorganisationen. Damit gibt es vor Ort klarere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Betriebe.
Für die Praxis heißt das: Wer einen Betrieb zertifizieren oder rezertifizieren lassen möchte, wendet sich zuerst an die zuständige regionale Tourismusorganisation. Dort werden Vereinbarung, Datenerfassung und weitere Schritte koordiniert.
So läuft die Kennzeichnung ab
Der Weg zur Kennzeichnung umfasst mehrere Schritte:
1. Anfrage über die zuständige regionale Tourismusorganisation
2. Vereinbarung zur Kennzeichnung
3. Zuarbeit von Beschreibungstexten und Bildern durch den Betrieb
4. Teilnahme an einer Online-Sensibilisierungsschulung
5. Vor-Ort-Erhebung durch geschulte Erheberinnen und Erheber
6. Prüfung und Auswertung durch die zentrale Prüfstelle
7. Ausstellung der Kennzeichnung, gültig für drei Jahre
Die Dauer der Erhebung ist abhängig von der Betriebsgröße und damit unterschiedlich lang.
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Warum sollten sich Betriebe kennzeichnen lassen?
Betriebe erhalten nicht nur eine Urkunde und einen Aufkleber, sondern auch digitale Logos, Piktogramme und detaillierte Informationen für die eigene Kommunikation. Das gibt Sicherheit bei Gastanfragen. Besonders wichtig: Die geprüften Informationen sollten nicht nur auf externen Portalen veröffentlicht, sondern auch gut sichtbar auf der eigenen Website eingebunden werden.
Empfehlenswert ist eine klare Rubrik wie „Barrierefreiheit“ oder die Einbindung in praktische Besucherinformationen neben Öffnungszeiten, Preisen, Anreise und Führungsangeboten. Begriffe wie „behindertengerecht“, „barrierearm“ oder „rollstuhlgeeignet“ sollten vermieden werden. Besser sind genaue Angaben, zum Beispiel zu Türbreiten, Aufzügen, Sanitäranlagen, Assistenzhunden, Führungen oder Leitsystemen.
Sichtbarkeit von „Reisen für Alle“ ist entscheidend
Die Kennzeichnung entfaltet ihren Nutzen erst, wenn sie aktiv kommuniziert wird. Die Informationen können über verschiedene Kanäle ausgespielt werden, unter anderem über touristische Webseiten, regionale Plattformen, die Thüringer Content Architektur Tourismus, auf
www.reisen-fuer-alle.de und
germany.travel sowie in thematischen Broschüren.
Dabei sollte Barrierefreiheit nicht nur als Spezialthema kommuniziert werden. Sie kann in Gastgeberverzeichnissen, Imagebroschüren, auf Tourenportalen, im Social Media-Bereich oder bei der Pressearbeit ihren Platz finden.
Aktueller Stand und Entwicklungsbedarf
In Thüringen gibt es bereits zahlreiche gekennzeichnete Angebote, besonders im Bereich Freizeit, Kultur und Sehenswürdigkeiten. Nachholbedarf besteht vor allem in der Gastronomie. Auch Rezertifizierungen bleiben ein wichtiges Thema, weil die Kennzeichnung nach drei Jahren erneuert werden muss.
Förder- und Beratungsangebote nutzen
Für kleinere Maßnahmen wie Rampen, barrierefreie Toiletten oder andere Verbesserungen gibt es das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaff). Die Richtlinien gelten bis einschließlich 2030. So können sich Interessierte schon frühzeitig mit ihnen beschäftigen, den Antrag erarbeiten, damit sie bei Freischaltung der möglichen Antragstellung schnell reagieren können.
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Zusätzlich bietet die Landesfachstelle „Barrierefreiheit“ Beratungen zur baulichen und digitalen Barrierefreiheit an. Besonders bei geplanten Umbauten oder neuen Projekten ist eine frühe Erstberatung sinnvoll, bevor konkrete Planungen oder Baumaßnahmen beginnen.
Handlungsempfehlungen für die Tourismuspraxis
Touristische Betriebe sollten ihre Informationen zur Barrierefreiheit konkret, überprüfbar und gut auffindbar darstellen. Regionale Tourismusorganisationen und Tourist Informationen sollten Betriebe aktiv auf „Reisen für Alle“ hinweisen und die geprüften Angebote in ihren Kanälen sichtbar machen.
Wichtig ist außerdem die Vernetzung mit Behindertenbeauftragten, lokalen Initiativen und Förderstellen. Barrierefreiheit ist ein Qualitäts- und Servicethema, das in Kommunikation, Produktentwicklung, Nachhaltigkeit und Besucherinformation mitgedacht werden sollte.
Dieser Beitrag wurde mit KI Unterstützung erstellt.
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